Die Allgemeine Geschäftsbedingungen der sMAIL | GEA Post-Service GmbH

1. Geltungsbereich

a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB“ genannt, gelten für sämtliche vertraglichen und vertragsähnlichen Rechtsbeziehungen zwischen sMAIL | GEA Post-Service und ihren Kunden, nachfolgend „Absender“ genannt, über die Beförderung von Briefen und briefähnlichen Sendungen (Postsendungen). Der Geltungsbereich schließt insbesondere vereinbarte Zusatz- und Nebenleistungen ein, auch wenn sie dort nicht ausdrücklich erwähnt werden. Ausgenommen ist die Beförderung von Paketen, dies wird in den AGB-Paket geregelt. Abweichende AGB des Absenders werden von sMAIL | GEA Post-Service nicht anerkannt und werden nicht Vertragsinhalt, selbst wenn sMAIL | GEA Post-Service nicht ausdrücklich widersprochen hat.

b) Diese AGB umfassen insbesondere folgende Produkte und Leistungen:

1. Briefe, Infobriefe, Infopost (Massensendungen), Postzustellungsaufträge

2. Post- und Bankfachleerungen, Zustellnachweise, Briefeinlieferung bei der Deutschen Post AG im Namen und Auftrag des Kunden, Konfektionierung und Frankierung von Briefsendungen sowie Kuriertätigkeiten (Zusatzleistungen)

c) Ergänzend zu diesen AGB gelten mit Vorrang evtl. vereinbarte individuelle Absprachen sowie

  • die sMAIL | GEA Post-Service-Preisliste“
  • die „Zusatzleistungen/Sonderdienste“

d) Soweit- in folgender Rangfolge- durch zwingende gesetzliche Vorschriften (z.B. das Postgesetz), durch Individualabreden, sowie durch die in Ziffer 1 c) genannten Bedingungen und diese AGB nichts anderes bestimmt ist, finden die Vorschriften der §§ 407 ff. HGB über den Frachtvertrag Anwendung.

2. Leistungen von sMAIL| GEA Post-Service

a) sMAIL | GEA Post-Service verpflichtet sich, die Postsendungen des Absenders an gesondert vereinbarten Abholstellen abzuholen, zu sortieren und zu frankieren und dann die Post-sendung

  • soweit sie als Empfänger eine Person im Zustellgebiet von sMAIL | GEA Post-Service gemäß den Dienstleistungskriterien der sMAIL | GEA Post-Service erteilten Postlizenz ausweisen, diese zum Bestimmungsort zu befördern und an den Empfänger unter der vom Absender genannten Anschrift zuzustellen, sMAIL| GEA Post-Service wird vom Absender ermächtigt, auch im eigenen Zustellgebiet im Einzelfall Postsendungen lediglich als Bote im Namen des Absenders und gemäß der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen Briefdienst National“ der DPAG zu übergeben, wobei sMAIL | GEA Post-Service in diesem Fall die Differenz zwischen dem geschuldeten Entgelt gem. Preisliste von sMAIL | GEA Post-Service und demjenigen der DPAG aus Eigenmitteln ausgleicht.
  • soweit ein Empfänger außerhalb des Zustellgebietes von sMAIL | GEA Post-Service benannt ist, an Kooperationspartner von sMAIL | GEA Post-Service zur Beförderung und Zustellung zu übergeben oder nach Frankatur der Deutschen Post AG (nachfolgend DPAG) als Bote im Namen des Absenders und gemäß der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen Briefdienst National“ der DPAG zu übergeben und von dieser für den Absender entsprechend weiterbefördern und zustellen zu lassen oder die Postsendung an den Absender für dessen weitere Dispositionen zurückzugeben.

b) Die Auswahl geeigneter Transportmittel sowie die Auswahl der DPAG, soweit der Empfänger außerhalb des Austragungsbezirkes von sMAIL | GEA Post-Service liegt, erfolgt allein durch sMAIL | GEA Post-Service. Der Absender hat kein Recht auf die Auswahl des Beförderungsmittels, es sei denn ein solches ist ausdrücklich vor Übergabe an sMAIL | GEA Post-Service und ggf. im Rahmen von kostenpflichtigen Zusatzleistungen vom Absender vorausverfügt worden.

c) Die Zustellung (Auslieferung) erfolgt, soweit der Absender keine entgegenstehenden Vorausverfügungen getroffen hat, unter der auf der Sendung angebrachten Anschrift durch Einlegen in eine für den Empfänger bestimmte Vorrichtung (z.B. Hausbriefkasten, Postfach). Sie kann aber auch durch Aushändigung an den Empfänger, seinen Ehegatten oder eine Person, die gegenüber sMAIL | GEA Post-Service schriftlich zum Empfang der Postsendung bevollmächtigt wurde (Postbevollmächtigter/Postempfangsbeauftragter) erfolgen, sofern keine anderslautenden Weisungen ausdrücklich getroffen sind. Ferner werden die für eine Briefzustellung als zulässig anzusehenden Wünsche des Empfängers für Sendungszuleitung respektiert.

d) Kann eine Sendung nicht in der in Ziffer 2 c) genannten Weise abgeliefert werden, kann sie einem Ersatzempfänger, namentlich einem Angehörigen des Empfängers, dessen Ehegatten oder anderen in den Räumen des Empfängers anwesenden Personen, von denen den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zum Empfang der Sendungen berechtigt sind, ausgehändigt werden.

e) Ist es sMAIL | GEA Post-Service nicht möglich, die Postsendung in einem dafür vorgesehenen Empfangsbehältnis (z.B. Hausbriefkasten) zuzustellen oder dem Empfänger bzw. dem Ersatzempfänger zu übergeben, so wird sMAIL | GEA Post-Service in zumutbarem, nach eigenem Ermessen festzulegenden Umfang Anstrengungen unternehmen, das Zustellhindernis zu beseitigen bzw. die aktuelle Adresse des namentlich bekannten Empfängers herauszufinden und die Postsendung dorthin verschicken, sofern der Absender keine anderslautende Vorausverfügung getroffen hat. Kann die Postsendung nicht mehr innerhalb des Zustellgebietes von sMAIL | GEA Post-Service zugestellt werden, so wird diese gemäß dem vorliegenden Auftrag und im Namen und für Rechnung des Absenders der DPAG zur Weiterbeförderung übergeben (bzw. bei entsprechender Vorausverfügung dem Absender zurückgegeben). Eventuelle Nachentgelte sind vom Absender zu tragen; das an sMAIL | GEA Post-Service geschuldete Entgelt ist mit dem Zustellversuch verdient. Ist die Zustellung nach verstehender Regel unmöglich, so wird die Sendung ohne zusätzliches Entgelt dem Absender mit dem Vermerk „unzustellbar“ zurückgesandt. Dabei gelten Postsendungen als unzustellbar, wenn eine durch den Empfänger hierfür bestimmte, identifizierbar für ihn kenntlich gemachte und ausreichend annahmefähige Vorrichtung (Briefkasten im Sinne der ZPO) nicht vorhanden ist, keine empfangsberechtigte Person angetroffen werden kann oder aber die Annahme verweigert wird oder aber der Empfänger nicht ermittelt werden kann. Als Annahmeverweigerung gilt auch die Verhinderung der Ablieferung über eine vorhandene Empfangsvorrichtung (Zukleben, Einwurfsverbot).

f) Kann eine unzustellbare Postsendung nicht einem bestimmten Absender zugeordnet werden, so ist sMAIL | GEA Post-Service berechtigt, die Sendung zu öffnen, um so den Absen-der/Empfänger zu ermitteln. Der Absender erteilt hierzu ausdrücklich sMAIL | GEA Post-Service seine Zustimmung zur Öffnung solcher Postsendungen.

g) Die Einhaltung einer Zustellfrist wird von sMAIL | GEA Post-Service nur insoweit geschuldet, als diese Sendungen von sMAIL | GEA Post-Service selbst im Zustellgebiet von sMAIL | GEA Post-Service befördert und ausgetragen werden sowie eine Zustellfrist bzw. ein -termin ausdrücklich für diese Postsendung vereinbart wurde. Soweit die Postsendung an die DPAG zur Weiterbeförderung durch diese übergeben werden muss, ist lediglich die Übergabe an die DPAG geschuldet. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass bei Übergabe an die DPAG eine Haftung von sMAIL | GEA Post-Service für eine Zustellfristüberschreitung ausgeschlossen ist, soweit sMAIL| GEA Post-Service nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

3. Vertragsverhältnis: Begründung, Ausschluss und Serviceunterbrechung, - aussetzung

a) Beförderungsverträge kommen durch den Abschluss eines Individualvertrages mit dem Kunden oder durch die Übergabe von Sendungen oder aufgrund Absenderbestimmung durch deren Übernahme in die Obhut von sMAIL | GEA Post-Service durch Einlieferung oder Abholung zustande.

b) Von der Annahme zur Abholung, Beförderung und Zustellung sind nachfolgende Postsendungen ausgeschlossen: - Sendungen, deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen oder besondere Einrichtungen, Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern

  • Sendungen, durch deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen verletzt oder Sachschäden verursacht werden können (z.B. durch Art und Weise der Verpackung/Verschlusses der Sendungen oder durch einen nach außen nicht genügend geschützten Inhalt sowie durch scharfe Kanten, Ecken, Ränder oder Spitzen)
  • Sendungen, die explosionsgefährliche, leicht entzündliche, giftige, ätzende, umweltgefährdende, radioaktive oder infektiöse Stoffe enthalten
  • Sendungen, die lebende Tiere beinhalten, einschließlich wirbelloser Tiere wie Bienen und Futterinsekten, sowie medizinisches und biologisches Untersuchungsmaterial einschließlich Körperteile und Tierkadaver
  • Sendungen mit einem tatsächlichen Wert von mehr als 500 Euro
  • Sendungen, ausgenommen solche mit vereinbarter Zusatzleistung „Wertbrief“, die Geld, Edelmetalle, Schmuck oder andere Kostbarkeiten oder Wertpapiere enthalten.

c) Der Absender ist verpflichtet, die Beschränkungen und Auflagen genau zu beachten und einzuhalten. Die unbeanstandete Annahme einer Sendung mit unter der in Ziffer 3 b) benannten Inhalten sMAIL | GEA Post-Service befreit den Absender auch dann nicht von seiner Haftung gegenüber sMAIL | GEA Post-Service, wenn er die Sendung mit auf entsprechende Stoffe oder Gefahren hinweisende Kennzeichen versehen hat. Der Absender kann selbst dann keine Rechte hinsichtlich des Entgelts, der Haftung usw. aus der un-beanstandeten Annahme und Beförderung seiner Postsendung herleiten, wenn er diese mit einem Kennzeichen versieht oder in sonstiger Weise auf die Gefährlichkeit hingewiesen hat.

d) Werden in einer Postsendung Inhalte i.S.d. Ziffer 3 b) vermutet, so ist der Absender auf Verlangen von sMAIL | GEA Post-Service zur Inhaltsangabe verpflichtet. Wird die Inhalts-angabe verweigert, so ist diese Postsendung von der Beförderung ausgeschlossen.

e) Entspricht eine Postsendung hinsichtlich ihrer Beschaffenheit (Größe, Format, Gewicht, Verpackung) oder in sonstiger Weise diesen AGB nicht oder ist diese Postsendung von der Beförderung nach Ziffer 3 b) ausgeschlossen, so ist sMAIL | GEA Post-Service berechtigt,

  • die Annahme der Sendung zu verweigern oder
  • eine bereits übergebene/übernommene Sendung zurückzugeben oder
  • diese ohne Benachrichtigung des Absenders zu befördern und ein entsprechendes Entgelt gemäß den besonderen Geschäftsbedingungen „sMAIL | GEA Post-Service-Preisliste“ zu erheben.

f) sMAIL | GEA Post-Service kann nach eigenem Ermessen den Transport einer Postsendung unterbrechen, wenn die Sendung sich aus irgendeinem der in diesen AGB genannten Gründen als nicht für den Transport geeignet herausstellt. sMAIL | GEA Post-Service kann den Transport auch aussetzen, wenn die Zustellung an den Empfänger aufgrund einer feh-lenden Adressenangabe (trotz hinreichender Bemühungen der Anschriftenrecherche) nicht möglich ist, oder wenn der Empfänger die Annahme der Lieferung verweigert.

g) Der Absender hält sMAIL | GEA Post-Service gegenüber jedweden Verlusten (z.B. Beschlagnahme von Postsendungen), Beschädigungen oder Verzögerungen zum Nachteil von sMAIL | GEA Post-Service oder einer anderen Person, gegenüber der sMAIL | GEA Post-Service haftbar ist, schadlos, soweit die Ursache des Schadens/Verzögerung in der Nichterfüllung der Verpflichtungen des Absenders liegen, z.B. dass der Absender die erforderlichen Einzelheiten über die Postsendung nicht vollständig mitgeteilt hat bzw. die in Bezug auf die Sendung geltenden Sicherheitsbestimmungen und gesetzlichen Vorschriften nicht eingehalten worden sind oder eine der unter Ziffer 3 b) fallenden ausgeschlossenen Postsendungen sMAIL | GEA Post-Service vom Absender zum Versand übergeben wurde.

4. Rechte und Obliegenheiten des Absenders

a) Der Absender hat keinen Anspruch auf Ausstellung eines Frachtbriefes (§ 408 HGB) für die einzelne Postsendung. Auf Verlangen kann dem Absender als Sonderdienst gegen Entgelt ein Posteingangsbericht bei sMAIL | GEA Post-Service und der Nachweis des Zugangs beim Empfänger erbracht werden. Näheres regeln die besonderen Vertragsbedingungen „Zusatzleistung/Sonderdienste“. Soweit die Postsendungen im Rahmen des Auftragsverhältnisses zur Weiterbeförderung an die DPAG übergeben wurden, kann dem Absender nur die Übergabe an die DPAG nachgewiesen werden.

b) Weisungen des Absenders, mit der Sendung in besonderer Weise zu verfahren, sind nur dann verbindlich, wenn diese in der in den besonderen Geschäftsbedingungen „Zusatzleistungen/Sonderdienste“ festgelegten Form gekennzeichnet und vorausverfügt sind. Der Absender hat keinen Anspruch auf Beachtung von Weisungen durch sMAIL | GEA Post-Service, soweit diese nach Übergabe/Abholung der Postsendung ergehen. § 418 HGB (nachträgliche Weisungen) und § 419 HGB (Weisungen bei Beförderungshindernissen) sind ausgeschlossen.

c) Der Absender ist verpflichtet, die Postsendung mit der entsprechenden Zusatzleistung und Haftungssumme (z.B. Wertbrief ) zu wählen, die seinen möglichen Schaden bei Verlust, Beschädigung oder Lieferfristüberschreitung ausreichend abdeckt. Auf Ziffer 6 und die Haftungsbeschränkungen wird an dieser Stelle ausdrücklich verwiesen.

d) Der Absender wird gebeten, die einzelnen Postsendungen nach den Standards von sMAIL | GEA Post-Service zu gestalten (z.B. Einhaltung Freimachungszonen; Adressfeld, etc.). Der Absender erteilt sMAIL | GEA Post-Service ausdrücklich seine Zustimmung dazu, ein zur Frankatur erforderliches oberes rechtes Feld des Briefes zu bekleben, dort eine Freistempelung und/oder einen Code anzubringen, soweit dies zur Weiterbeförderung erforderlich ist.

e) Eine Kündigung des Vertragsverhältnisses nach Übergabe der Postsendung gemäß § 415 HGB wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Die Kündigung des Auftrags über Postdienstleistungen kann nur gemäß den einzelvertraglichen Abreden erfolgen. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.

5. Entgelt

Der Absender ist verpflichtet, für jede erbrachte Leistung das in den >Besonderen Geschäftsbedingungen< „sMAIL | GEA Post-Service-Preisliste“ vorgesehene Entgelt zu entrichten. Die weiteren Zahlungsbedingungen richten sich ebenfalls nach diesen besonderen Geschäftsbedingungen, soweit der Auftrag für Postdienstleistung keine gesonderten Individualabreden enthält.

Das Entgelt wird nach Erbringung der geschuldeten Leistung durch sMAIL | GEA Post-Service GmbH zur Zahlung fällig. Die Zahlung hat durch Überweisung oder per Bankeinzug zu erfolgen. Die sogenannt Pre-Notification-Frist nach der SEPA-Basis-Lastschrift ist auf einen Tag verkürzt.

6. Haftung

In allen Fällen, in denen die im „Warschauer Abkommen“ (WA) oder im CMR-Abkommen festgelegten Haftungsbestimmungen keine Anwendung finden, wird die Haftung durch diese Bestimmung geregelt und entsprechend diesen Bestimmungen begrenzt:

a) sMAIL | GEA Post-Service haftet für Schäden, die auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen sind, die sMAIL | GEA Post-Service, einer ihrer Mitarbeiter in Erfüllung der Verrichtung für sMAIL | GEA Post-Service vorsätzlich oder grob fahrlässig (leichtfertig) und im Bewusstsein, dass ein Schaden mit hoher Wahrscheinlichkeit eintritt (§ 428 HGB), begangen hat, ohne Rücksicht auf die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen. Für Schäden, die auf das Verhalten einer der Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen zurückzu-führen sind, gilt dies aber nur, soweit diese Person in Ausübung ihrer Verrichtung gehandelt hat. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der DPAG bzw. deren Mitarbeiter bzw. deren Erfüllungsgehilfen haftet sMAIL | GEA Post-Service nicht. Der Auftrag ist allein durch die Weitergabe an die DPAG mit Übergabe der Postsendung ausgeführt.

b) sMAIL | GEA Post-Service haftet bei Verschulden (Fahrlässigkeit) für Verzug, Unmöglichkeit, bei Vertragsverschluss und/oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (z. B. Verlust, Beschädigung der Postsendung) innerhalb der dafür vorgesehenen Haftungshöchstgrenze. Die Haftung ist auf unmittelbare vertragstypische Schäden beschränkt, deren Eintritt bei Vertragsschluss vernünftiger Weise als möglich vorhersehbar war. sMAIL | GEA Post-Service haftet keinesfalls für indirekte Schäden, indirekte Verluste oder Folgeschäden. sMAIL | GEA Post-Service ist von dieser Haftung befreit, soweit der Schaden auf Umständen beruht, die auch bei größter Sorgfalt nicht zu vermeiden waren ( § 425 Abs. 2 HGB und § 427 HGB bleiben davon unberührt).

c) sMAIL | GEA Post-Service haftet nicht für Unterbrechungen oder Störungen ihrer Serviceleistungen, deren Ursache nicht im alleinigen Verantwortungsbereich von sMAIL | GEA Post-Service liegen. Dazu zählen insbesondere Handlungen, Unterlassungen seitens des Absenders, des Empfängers oder Eigentümers der Güter, sowie Unerreichbarkeit des Empfängers oder dessen Verweigerung der Annahme der Postsendung, höherer Gewalt, verdeckte Mängel oder Fehler der Verpackung, Handlungen staatlicher oder sonstiger tatsächlich und anscheinend zuständiger Behörden, Krieg, Aufruhr, Streiks, Aussperrrungen oder sonstiger Arbeitskämpfe sowie Unterbrechung des Beförderungsweges aufgrund Witterungsbedingungen oder Naturkatastrophen.

d) Bei Beförderung von unadressierten Dokumenten im Auftrag von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen im internen Verkehr zwischen Organisationseinheiten (z.B. zwischen Filialen von Unternehmen oder zwischen Behörden und deren nachgeordneten Dienststellen) haftet sMAIL | GEA Post-Service gegenüber dem Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für das Frachtgeschäft (§§ 407, 425 ff. HGB). Danach haftet sMAIL | GEA Post-Service insbesondere für den Schaden, der dem Auftraggeber durch Verlust oder Beschädigung der Dokumente in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist entsteht.

e) Der Absender ist verantwortlich für die Verpackung, Beschriftung und ausreichende Kennzeichnung der Postsendung. sMAIL | GEA Post-Service haftet nicht für Schäden, die auf eine mangelhafte Kennzeichnung oder Adressierung der Postsendung zurückzuführen ist, sowie nicht für an der von dem Absender verwendeten Verpackung aufgetretenen Beschädigung oder deren Verlust.

f) Die in Ziffer 6 b) vorgesehene Haftungshöchstgrenze beträgt bei nachgewiesenen Direktschäden bis zu 25 Euro pro Postsendung, es sei denn, die Postsendung wurde durch korrekte Deklaration des Wertes und unter Inanspruchnahme einer Zusatzleistung (z.B. Wertbrief) mit einem in den besonderen Geschäftsbedingungen „sMAIL | GEA Post-Service-Preisliste“ festgelegten Zusatzentgelt bestimmt. Der Absender erklärt stillschweigend, soweit er die Zusatzleistung „Wertbrief“ nicht in Anspruch nimmt, dass sein Interesse an der Postsendung die oben genannte Höchsthaftungsgrenze in Höhe von 10 Euro pro Sendung nicht übersteigt. Eine Haftung wegen Zustellfristüberschreitung ist, soweit keine Zusatzleistung/Sonderdienst gewählt wurde, auf das einfache Entgelt für die Beförderung der jeweiligen Postsendung begrenzt. In allen anderen als den in Ziffer 6 b) aufgeführten Fällen ist, soweit keine zwingenden Rechtsvorschriften entgegenstehen, eine Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für alle Nebenpflichtverletzungen und außervertraglichen Ansprüche.

7. Ausschlußfristen, Geltendmachung von Ansprüchen

a) Alle Ansprüche müssen gegenüber sMAIL | GEA Post-Service unverzüglich und schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche nach Ziffer 6 sind ausgeschlossen und erlöschen, wenn der Absender oder der Empfänger den Verlust, Teilverlust, die Beschädigung oder Lieferfristüberschreitung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung oder im Falle der Nichtzustellung nicht innerhalb von 21 Tagen nach dem geplanten Zustellzeitpunkt (Regelzustellfrist: Einlieferungstag und ggf. der folgende Zustelltag) erhoben und schriftlich sMAIL | GEA Post-Service mitgeteilt hat.

b) Im übrigen richtet sich die Verjährung nach den gesetzlichen Vorschriften.

8. Datenschutz, Datenverwendung

a) sMAIL | GEA Post-Service unterliegt der Verordnung über den Datenschutz für Unternehmen, die Postdienstleistungen erbringen (Postdienste-Datenschutzverordnung; PDSV), dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu), der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und den Regelungen des Postgesetzes (PostG). Sämtliche für sMAIL | GEA Post-Service tätige Mitarbeiter sind von sMAIL | GEA Post-Service auf die Einhaltung des Postgeheimnisses verpflichtet.

b) sMAIL | GEA Post-Service ist für die Zwecke des Vertrags, im Rahmen der unter Punkt 8.a) genannten Bestimmungen, ermächtigt und berechtigt, Daten zu sammeln, zu speichern und datentechnisch zu verarbeiten, die ihnen vom Absender oder Empfänger für die Abholung, Beförderung und Austragung bekanntgegeben worden sind.

c) sMAIL | GEA Post-Service ist weiterhin ermächtigt, Daten und Auskünfte über den Beförderungs- und Zustellverlauf der einzelnen Postsendung zu erheben, zu speichern und da-tentechnisch zu verarbeiten. Die Daten dürfen von sMAIL | GEA Post-Service im Rahmen der unter Punkt 8.a) genannten Verordnungen vorgehalten und archiviert werden. sMAIL | GEA Post-Service verpflichtet sich, die gesammelten Daten über die jeweilige Postsendung, im Rahmen der gesetzlichen Verordnungen (Punkt 8.a) zu vernichten. Die Datenspeicherung und
Verarbeitung erfolgt ausschließlich für eigene Zwecke und wird an Dritte nur im Rahmen bestehender Gesetze und Rechtsverordnungen übermittelt.

9. Vollmacht gegenüber der Deutschen Post AG

Der Absender erteilt sMAIL | GEA Post-Service die jederzeit widerrufliche Vollmacht, gegenüber der DPAG sämtliche Postsendungen, welche nicht bestimmungsgemäß in den Be-triebsablauf der DPAG gelangt sind, zurückzunehmen und alle hierfür erforderlichen Erklärungen abzugeben.

10. Sendungseinlieferungen bei der Deutschen Post AG und anderen Postdienstleistungsunternehmen

a) Insoweit sMAIL | GEA Post-Service Sendungen des Auftraggebers übernimmt, die der Deutschen Post AG zum Zwecke der Zustellung übergeben werden, handelt die sMAIL | GEA Post-Service lediglich als Beförderungsmittler im Sinne von § 51 Abs. 1 Nr. 5 PostG und übergibt die Sendungen zum Zwecke der Zustellung an die Deutsche Post AG für den Absender. Ein Vertragsverhältnis über die Zustellung der Sendungen kommt ausschließlich zwischen dem Absender und der Deutschen Post AG zustande. Dies betrifft auch den Fall, dass sMAIL| GEA Post-Service Sendung der Absender bündelt und an ein Konsolidierungsunternehmen weitergibt, das die Sendungen für den Versand durch die Deutsche Post AG vorbereitet und dort für den Absender einliefert.

b) Die sMAIL | GEA Post-Service ist auch berechtigt, andere Konsolidierungsunternehmen mit der Bündelung und Vorsortierung sowie der Einlieferung dieser überregionalen Sendungen bei der Deutschen Post AG zu beauftragen. Etwaig mittelbar oder unmittelbar von der Deutschen Post AG gewährte Konsolidierungsvergütungen (Nachlässe für Vorbereitungsleistungen) an sMAIL | GEA Post-Service werden nicht an den Auftraggeber ausgekehrt, sondern vereinbarungsgemäß von sMAIL | GEA Post-Service als Vergütung für Ihre Konsolidierungsleistung einbehalten. Auch die an sMAIL | GEA Post-Service über einen Konsolidierer ausgezahlten Konsolidierungsrückvergütungen vereinnahmt die sMAIL | GEA Post-Service als Leistungsentgelt vollständig für sich. Eine, auch nur anteilige, Weitergabe von Konsolidierungsrückvergütungen der Deutschen Post AG an den Auftraggeber ist nicht geschuldet.

c) Insoweit die sMAIL | GEA Post-Service Konsolidierungsleistungen erbringt oder durch Konsolidierungsunternehmen erbringen lässt und das Porto der Deutschen Post AG für seinen Kunden verauslagt, hat die sMAIL | GEA Post-Service einen Erstattungsanspruch für die verauslagten Portobeträge. Die über sMAIL | GEA Post-Service vom Absender an die Deutsche Post AG geleistete Portoaufwendung und der über sMAIL | GEA Post-Service oder ein Konsolidierungsunternehmen nachträglich durch die Deutsche Post AG gewährte Konsolidierungsnachlass stellen bei sMAIL | GEA Post-Service durchlaufende Posten dar. Für die eigene oder fremde Konsolidierungsleistung hat die sMAIL | GEA Post-Service gegenüber dem Absender einen Vergütungsanspruch in der Höhe der durch die Deutsche Post AG gewährten Nachlässe. Diesen Betrag behält sMAIL | GEA Post-Service für die Konsolidierungsleistung ein (abgekürzter Zahlungsweg).

11. Sonstige Regelungen, anwendbares Recht, Gerichtsstand

a) Ansprüche gegenüber sMAIL | GEA Post-Service dürfen weder verpfändet noch abgetreten werden. Davon ausgenommen sind Ansprüche auf Schadensersatz und Erstattung der Leistungsentgelte, die auch an den Empfänger abgetreten werden dürfen.

b) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

c) Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts über Beförderungen und Zustellungen die diesen AGB unterliegen, ist das für Stuttgart zuständige Gericht.

Zusatzleistungen/Sonderdienste

1. Ermittlung und Pflege von Umzugsadressen

Die Ermittlung von Umzugsadressen wird von sMAIL | GEA Post-Service als integrierte Zusatzleistung im Rahmen der allgemeinen Briefbeförderung erbracht, soweit dies nach Bestimmung und Ermessen von sMAIL | GEA Post-Service im Einzelfall möglich und zumutbar ist. Der Absender kann im Voraus verfügen, dass Sendungen in Fällen von Adres-sänderungen dem Empfänger nicht nachgesandt werden sollen, sondern mit dem Vermerk, dass der Empfänger umgezogen / verzogen ist, an den Empfänger zurückgegeben werden sollen. Ist die neue Anschrift des Empfängers sMAIL | GEA Post-Service bekannt, wird dies in Fällen der Standardbriefbeförderung und der höherwertigen >Infopost mit Recherche< dem Absender zur Pflege seiner Adressdaten mitgeteilt.

2. Nicht zustellbare Infopost

Nicht zustellbare Infopost wird von sMAIL | GEA Post-Service vernichtet, wenn nicht der Absender eine davon abweichende kostenpflichtige Vorausverfügung/Vereinbarung ge-troffen hat.

3. Förmliche Zustellungen mit Zustellurkunde gem. § 33 PostG in Verbindung mit den Bestimmungen der ZPO und der Verwaltungszustellungsgesetze Diese Sonderdienstleistung steht naturgemäß nur öffentlich-rechtlichen Auftraggebern im Bereich hoheitlicher Tätigkeit nach den Bestimmungen über die förmliche Zustellung als Hoheitsakt in der Zivilprozessordnung (ZPO) und den damit korrespondierenden weiteren Bestimmungen über förmliche Zustellungen (z.B. VerwZG) offen.

sMAIL | GEA Post-Service ist ein nach § 33 PostG für Zwecke der förmlichen Zustellung mit Hoheitsbefugnissen beliehenes Postdienstunternehmen und zur Ausführung von förmlichen Zustellaufträgen gesetzlich verpflichtet. Die von sMAIL | GEA Post-Service und ihren Bediensteten in diesem Zusammenhang erstellten Urkunden sind öffentliche Ur-kunden nach § 418 ZPO. Die von sMAIL | GEA Post-Service berechneten Entgelte für den Sonderdienst „förmliche Zustellungen“ betragen unter Vollabdeckung der Leistungen in diesem Sonderdienst: EUR (netto) 2,75 und sind von der RegTP in einem gesetzlich vorgesehenen förmlichen Genehmigungsverfahren genehmigt worden.

ENTGELT s. auch Preisliste

Der Genehmigungsbescheid kann bei sMAIL | GEA Post-Service eingesehen werden und wird im Einzelfall auf besonderen Wunsch dem Auftraggeber auch als Kopie zur Verfügung gestellt. Außerdem ist das genehmigte Entgelt im Internet auf der Homepage der RegTP verzeichnet.

sMAIL | GEA Post-Service haftet gemäß § 35 PostG im Rahmen des Sonderdienstes „förmliche Zustellungen“ für Pflichtverletzungen ihrer Mitarbeiter bezüglich Schäden, die aus dem speziellen Dienstleistungsmerkmal des Hoheitsaktes folgen, nach dem Schadensrecht, dem öffentlich-rechtliche Dienstherren für Pflichtverletzungen ihrer Bediensteten ausgesetzt sind, also gemäß § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG und deckt die hiermit verbundenen Risiken, so weit es geht, versicherungstechnisch ab.

sMAIL | GEA Post-Service setzt im Sonderdienst „förmliche Zustellung“ ausschließlich besonders geschultes und unter Diensteid gestelltes Personal ein, das in laufender Schulung mit den besonderen Erfordernissen dieses Dienstes stets vertraut gehalten wird. sMAIL | GEA Post-Service übernimmt gemäß § 176 ZPO die zuzustellenden Schriftstücke in jeweils verschlossenen Umschlägen, denen die Geschäftsstelle des Auftraggebers den bereits vorbereiteten Vordruck einer Zustellurkunde beigefügt hat. sMAIL | GEA Post-Service übernimmt diese Sendungen am gesondert vereinbarten Ort zu gesondert vereinbarten Zeiten. Die Ausführung der Zustellung erfolgt nach den Vorschriften der §§ 177-181 ZPO. Will sMAIL | GEA Post-Service Ersatzzustellungen durch Niederlegungen nach § 181 Absatz 1 Nr. 2 ZPO an einem bestimmten Ort vornehmen, so wird dieser zuvor allgemein verbindlich mit den Auftraggebern abgestimmt.

Zustellurkunden werden durch sMAIL | GEA Post-Service umgehend und unverzüglich als Sammlung im Anschluss an den täglichen Zustellgang dem Auftraggeber zugeleitet. Den Ort der Übergabe und die empfangsberechtigten Personen der Auftraggeber legen die Parteien im Voraus fest.

Bei Zustellungen auf Betreiben der Parteien verfährt sMAIL | GEA Post-Service gemäß den vorstehenden Geschäftsbedingungen mit der Maßgabe der §§ 191 ff. ZPO, so dass die Zustellurkunden in diesen Fällen dem beauftragenden Gerichtsvollzieher unverzüglich zurückgeleitet werden (§ 194 ZPO).

4. Zustellsonderdienste

sMAIL | GEA Post-Service unterhält als Zustellsonderdienst die Beförderung von Einschreibebriefen als Dienstleistungsangebot, die er aufgrund gesonderten Einzelauftrags er-bringt und unter der Bezeichnung „quittierte Zustellung“ im Dienstleistungsangebot führt. Sendungen, die in dieser Dienstleistungsform befördert werden sollen, sind bei Übergabe an sMAIL | GEA Post-Service in der von sMAIL | GEA Post-Service gebräuchlichen Form zu kennzeichnen.

Dieser Sonderdienst hat folgende Merkmale:

Einwurf-Einschreiben:

  • die Zustellung erfolgt durch Einwurf in den Briefkasten und der Bestätigung der Zustellung durch Vermerk des Zustellers auf dem dafür vorgesehenen Zustellnachweisformular von sMAIL| GEA Post-Service;

Übergabe-Einschreiben:

  • die Zustellung erfolgt an den auf der Sendung bezeichneten Empfänger unter der dort angegebenen Anschrift, der Empfänger quittiert die Empfangnahme der Sendung mit seiner Unterschrift auf dem Formblatt „Zustellnachweis“;
  • ist der auf der Sendung bezeichnete Empfänger nicht persönlich anzutreffen, ist sMAIL| GEA Post-Service berechtigt, die Sendung dem Ehegatten, Familienangehörigen, Angestellten oder sonstigen Empfangsberechtigten zu übergeben, wobei auch diese den Empfang der Sendung zu quittieren haben;
  • für den Fall, dass kein Empfangsberechtigter an der vom Absender genannten Adresse angetroffen werden kann, wird durch den Zusteller eine Benachrichtigungskarte in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen. Die zuzustellende Sendung wird bei sMAIL| GEA Post-Service maximal 5 Tage aufbewahrt, erfolgt innerhalb dieses Zeitraumes keine Abholung oder Rückmeldung durch den Empfänger wird die Sendung mit einem entsprechenden Hinweis an den Absender zurückgegeben.

Wird durch einen Empfänger beim Zustellversuch die Verweigerung der Annahme erklärt, so vermerkt der Zusteller auf der Sendung, wann und wo der Empfänger angetroffen wurde und die Annahme der Zustellung verweigert hat und bestätigt dies mit seiner Unterschrift. Sodann wird die Sendung dem Absender mit dem Originalvermerk zurückgeleitet.

Reutlingen, August 2022