Allgemeine Geschäftsbedingungen Paket / Express – sMAIL| GEA Post-Service GmbH

1. Geltung/ Vertragsverhältnis

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der sMAIL | GEA Post-Service GmbH gelten für alle Verträge über die Beförderung von Paketen/Expresssendungen (Sendung) innerhalb Deutschlands und im internationalen Bereich.
1.2 Vertragspartner sind Auftraggeber und derjenige sMAIL-Partner, der als Auftragnehmer die Beförderung von Paketen übernommen hat. Die Beförderung erfolgt über das Transportsystem der sMAIL sowie über beauftragte Dritte. Der Vertrag kommt spätestens mit Übernahme einer Sendung zur Beförderung zustande.
1.3 Grundlage für die Beförderung von Sendungen ist ein abgeschlossener Dienstleistungsvertrag für Paket/Expresssendungen. Besteht ein solches Vertragsverhältnis nicht, kommt der Dienstleistungsvertrag mit der Übergabe der Sendung an sMAIL und der Annahme der Sendung durch sMAIL zustande. Es gilt die aktuelle Preisliste (einsehbar unter www.smail-post.de) soweit keine abweichende Preisvereinbarung getroffen wurde.

2. Paket/Expresssendung

2.1 Befördert werden Pakete/Expresssendungen mit folgenden Maßen und Gewichten:

  • maximales Gewicht: 31,5 kg
  • maximale Länge: 120 cm
  • maximales Gurtmaß*: 300 cm
  • Berechnung des Gurtmaßes: (1 x Paketlänge+ 2 x Paketbreite + 2 x Pakethöhe) Für Sperrgut werden Aufschläge erhoben.
  • Bei Expresssendungen national und international wird das Volumengewicht ermittelt. Die Abrechnung erfolgt nach dem Volumengewicht, sofern dieses höher ist als das tatsächliche Gewicht.

3. Beförderungsausschlüsse

3.1 Von der Beförderung als Paket/Expresssendung sind ausgeschlossen:

  • Sendungen, deren absolute Warengrenze 520,00 Euro überschreiten (bei höheren Warenwerten ist eine Höherversicherung abzuschließen)
  • Güter von besonderem Wert (Edelmetalle, echter Schmuck, Edelsteine, echte Perlen, Antiquitäten, Kunstgegenstände)
  • Sendungen, die Geld, Urkunden, Dokumente, Wertpapiere, Kredit-/Debit-/Scheck-/Telefon-/Prepaid-Karten oder vergleichbare Wertzertifikate, Arzneimittel, jegliche strahlenempfindlichen Güter (bei denen wegen Durchleuchtungen, insbesondere durch Röntgenstrahlen, die Gefahr von Schädigungen besteht)
  • Folgende Güter, deren Wert > 520,00 Euro / bei Express > 2.500,00 Euro (Einlieferung pro Empfänger und Tag): Gutscheine, Eintrittskarten, Pelze, Teppiche, Uhren, Schmuckgegenstände, Lederwaren.
  • unzureichend oder nicht handelsüblich verpackte Güter; z.B. Computer (Desktop, Tower, Notebooks) sowie Bildschirme bedürfen einer für den Transport geeigneten Originalverpackung; Verpackungen, für den Transport auf Paletten sind ungeeignet
  • Güter, die einer Sonderbehandlung bedürfen (z. B. besonders zerbrechlich sind oder nur stehend oder nur auf einer Seite liegend transportiert werden dürfen);
  • Güter, die zwar selbst nur einen geringen Wert besitzen, durch deren Verlust oder Beschädigung aber hohe Folgeschäden entstehen können (z. B. Datenträger mit sensiblen Informationen);
  • Pakete, deren Inhalt, Beförderung oder äußere Gestaltung gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt;
  • Schusswaffen, wesentliche Waffenteile i. S. d. § 1 Waffengesetz sowie Munition;
  • Pakete, die geeignet sind, Personen zu verletzen oder Sachschäden zu verursachen; leicht verderbliche Güter; lebende oder tote Tiere; medizinisches oder biologisches Untersuchungsgut; medizinische Abfälle; menschliche oder tierische sterbliche Überreste, Körperteile oder Organe;
  • gefährliche Güter aller Art und Abfälle i. S. d. KrWG und Gefahrgut
  • Pakete mit der Frankatur „unfrei“;
  • Pakete, deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot einschließlich gegen geltende Aus- oder Einfuhrbestimmungen verstößt; hiervon erfasst sind auch Sendungen, deren Inhalt gegen Vorschriften zum Schutz des geistigen Eigentums verstößt einschließlich gefälschter oder nicht lizenzierter Kopien von Produkten (Markenpiraterie);
  • Güter oder Pakete, deren Versand nach den jeweils anwendbaren Sanktionsgesetzen insbesondere wegen des Inhaltes, des Empfängers oder aufgrund des Herkunfts- oder Empfangslandes verboten ist. Sanktionsgesetze umfassen alle Gesetze, Bestimmungen und Sanktionsmaßnahmen (Handels- und Wirtschaftsbeschränkungen) gegen Länder, Personen/ Personengruppen oder Unternehmen, einschließlich Maßnahmen, die durch die Vereinten Nationen, die Europäische Union und die europäischen Mitgliedsstaaten verhängt wurden;
  • von der Beförderung ins Ausland sind zusätzlich ausgeschlossen: Tabakwaren und Spirituosen, persönliche Effekten, Carnet-ATA-Waren, Reifen (soweit das Empfangsland Schweden ist)
  • von der Beförderung als Luftfracht sind zusätzlich ausgeschlossen: verbotene Gegenstände nach der VO (EG) Nr. 300/2008 sowie deren Durchführungsbestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung

3.2 Die sMAIL ist berechtigt, die Weiterbeförderung zu verweigern, wenn die sMAIL nach Übernahme des Gutes Kenntnis von einem Beförderungsausschluss erhält oder wenn Grund zu der Annahme besteht, dass die Sendung von der Beförderung gemäß Ziffer 3.1 ausgeschlossen ist. In diesen Fällen ist die sMAIL berechtigt, sofern es die Sachlage rechtfertigt, solche Güter unter Benachrichtigung des Auftraggebers auf dessen Kosten zu verwerten oder zur Abwendung von Gefahren zu vernichten.
3.3 Die Übernahme von gemäß Ziffer 3 ausgeschlossenen Gütern stellt keinen Verzicht auf den Beförderungsausschluss dar.
3.4 Der Auftraggeber haftet neben den gesetzlich geregelten Fällen für alle unmittelbaren oder mittelbaren Schäden, die durch den Versand von gemäß Ziffer 3.1 ausgeschlossenen Gütern entstehen.

4. Leistungsumfang

4.1 Die Leistung umfasst:
4.1.1 die Besorgung der Beförderung und die Beförderung durch Frachtführer, die Übernahme, den Umschlag und die Zustellung von Sendungen;
4.1.2 die Ablieferung mit befreiender Wirkung an jede unter der Zustelladresse angetroffene empfangsbereite Person, es sei denn, es bestehen begründete Zweifel an deren Empfangsberechtigung; die Identität dieser Person (z. B. anhand eines Personalausweises) muss nicht überprüft werden;
4.1.3 die Rücksendung von unzustellbaren oder annahmeverweigerten Sendungen an den Auftraggeber.
4.2 Wert- oder Interessendeklarationen nach CMR oder Warschauer Abkommen/ Montrealer Übereinkommen werden nicht berücksichtigt.
4.3 sMAIL ist ohne gesonderte Zustimmung des Versenders berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Dritte (Frachtführer/Nachunternehmer) einzusetzen.

5. Lieferfristen

5.1 Lieferfristen sind nicht vereinbart.

6. Leistungsentgelt

6.1 Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, gelten die Leistungsentgelte entsprechend der Preisliste für Pakete/Exresssendungen der sMAIL in der jeweils gültigen Fassung. Maßgeblich sind die am Tage der Auftragserteilung gültigen Preise.

7. Mitwirkungspflichten

7.1 Dem Auftraggeber obliegen die ordnungsgemäße Adressierung und Anbringung der Adresse / des Sendungslabels / des Paketscheins und der Beförderungspapiere. Eine Postfachadressierung sowie eine Adressierung an automatisierte Vorrichtungen zur Annahme von Packstücken sind nicht zulässig.
7.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Übergabe zu prüfen und der sMAIL anzuzeigen, ob es sich um von der Beförderung ausgeschlossene Güter im Sinne von Ziffer 3.1 handelt. In Zweifelsfällen hat der Auftraggeber die sMAIL hierüber zu informieren und die Entscheidung der sMAIL einzuholen.
7.3 Dem Auftraggeber obliegt die ausschließliche Verantwortung für die Innen- und Außenverpackung sowie die Kennzeichnung der Sendung. Die Beförderung erfordert eine Verpackung, die das Gut auch vor Beanspruchungen durch automatische Sortieranlagen (z.B. Transportbänder, die eine Fallhöhe von ca. 80cm bedingen), erforderlichenfalls unterschiedliche klimatische Bedingungen, mechanischen Umschlag und auch manuelle Verladung schützt und einen Zugriff auf den Inhalt ohne Spurenhinterlassung nicht zulässt.

8. Wertdeklaration

8.1 Der Auftraggeber hat - unbeschadet der Beförderungsausschlüsse gemäß Ziffer 3.1 und der Regelung nach Ziffer 4.2 - den Wert der Sendung anzugeben, wenn dieser über 520,00 Euro / Express 2.500,00 Euro liegt. Der Auftragnehmer entscheidet bei Werten über 520,00 Euro / Express 2.500,00 Euro, ob und wie das Paket zu behandeln / zu befördern ist.

9. Öffnung, Retournierung/Verwertung, Vernichtung von Paketen

9.1 Sind Zustellung oder Rücksendung wegen Adressmängeln, fehlenden Absenderangaben, oder aus sonstigen Gründen nicht möglich, darf die sMAIL das Sendung zwecks Feststellung des Auftraggebers oder Empfängers öffnen.
9.2 Die sMAIL ist berechtigt, Sendungen auch dann zu öffnen, wenn dies erforderlich ist, um:
9.2.1 Gefahren abzuwenden, die von einem unzustellbaren oder annahmeverweigerten Sendungen für Personen oder Sachen ausgehen;
9.2.2 den Inhalt und den Wert eines unzustellbaren oder annahmeverweigerten Sendungen, das nicht retourniert werden kann, zwecks eventueller Verwertung oder Vernichtung feststellen zu können.
9.3 Für den Fall, dass gemäß Ziffer 9.1 und 9.2 trotz Öffnung der Sendung diese nicht an den Auftraggeber zurückgesandt werden können, ist die sMAIL berechtigt, das in der betreffenden Sendung befindliche Gut zu verwerten. Ist dies nicht möglich, ist die sMAIL berechtigt, die Ware zu vernichten, soweit gesetzlich nicht zwingend etwas anderes bestimmt ist.
9.4 Der Auftraggeber hat der sMAIL alle Kosten zu ersetzen, die die sMAIL durch die Öffnung und/oder Verwertung und/oder Vernichtung der Sendung nach Ziffer 9.2 und 9.3 entstehen.

10. Haftung

10.1 Sofern Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorliegen, haftet der Auftragnehmer von der Übernahme bis zur Ablieferung für Verlust und Beschädigung des Gutes.
Hat der Auftraggeber/Versender keine eigene Transportversicherung abgeschlossen, haftet die sMAIL bis zum Wert des versendeten Gutes, in der Höhe begrenzt auf:

  • den nachzuweisenden Wert (Einkaufspreis) des Gutes
  • bei gebrauchten Gütern den jeweiligen Zeitwert, bzw. bei aus Anlass einer Versteigerung versendeten Gütern den Versteigerungspreis (je nachdem welcher Betrag im Einzelfall der niedrigste ist)
    Die Haftung ist je Schadensfall der Höhe nach auf 520,00 Euro / Express 2.500,00 Euro (brutto) begrenzt.

10.2 Die Haftung für Güterfolgeschäden ist ausgeschlossen.
10.3 Für sonstige Vermögensschäden im Sinne von § 433 HGB, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf das Dreifache des Betrages, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre, höchstens jedoch auf einen Betrag von 520,00 Euro / Express 2.500,00 Euro (brutto) je Schadensfall.
10.4 Die Haftung für Verlust oder Beschädigung von Sendungen ist neben den gesetzlich geregelten Fällen ausgeschlossen, wenn:
10.4.1 deren Beförderung nach Ziffer 3 ausgeschlossen ist, der Auftraggeber dies nicht gemäß Ziffer 7.2 angezeigt hat und dies für die sMAIL auch nicht offensichtlich erkennbar war. Eine Untersuchungspflicht der sMAIL besteht nicht;
10.4.2 der Schaden durch Handlungen oder Unterlassungen des Auftraggebers, des Empfängers oder deren Erfüllungsgehilfen eingetreten ist.
10.4.3 Schäden durch den Einfluss von höherer Gewalt
10.5 Die Haftung ist außerdem ausgeschlossen für:

  • Laufzeitschäden jeglicher Art
  • Affektions- oder ideelle Interessen/Werte
  • Bußgelder, die der Versender an Dritte zu leisten hat

10.6. sMAIL haftet soweit gesetzlich zulässig nicht für indirekte Schäden und Folgekosten wie z.B. rein wirtschaftliche Verluste, Gewinneinbußen, Verlust von Geschäftsgelegenheiten oder Umsatzverluste sowie Aufwendungen für Ersatzvornahme.
10.7. sMAIL haftet nicht für Schäden oder Verlust, falls dies auf Mängel der vom Versender verwendeten Verpackung zurückzuführen ist und nicht für Schäden an der Verpackung oder Verlust derselben.

11. Verschwiegenheitspflicht

11.1 Die sMAIL verpflichtet sich, über die erteilten und von ihm ausgeführten Aufträge gegenüber Dritten keine Informationen zu erteilen.
11.2 Informationen zum Verlauf einer Sendung und deren Zustellung an den Empfänger erhält nur der Vertragspartner im Sinne von Abs.2

12. Speicherung von Kundendaten

12.1 Die Kundendaten der Auftraggeber werden während des Vertragsverhältnisses bei der sMAIL gespeichert.
12.2 Nach Beendigung des Auftrages werden die Kundendaten für etwaige Rück- bzw. Reklamationsabwicklungen maximal bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres gespeichert.

13. Datenschutz

13.1 Die sMAIL verwendet die ihr vom Auftraggeber übermittelten Daten (das sind u.a.: Name und Adresse des (der) Empfänger(s), Bankdaten, E-Mail-Adresse) ausschließlich zum Zweck der Durchführung der Geschäftsabwicklung. Die Verwendung der Daten erfolgt vertraulich.

14. Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht

14.1 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche des Auftragnehmers aufzurechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen. Dies gilt nicht für Ansprüche, die rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer als berechtigt anerkannt wurden.

15. Abweichende Vereinbarungen

15.1 Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Schriftformerfordernis kann nicht mündlich abbedungen werden.

16. Änderungsmöglichkeiten

16.1 Über Änderungen dieser AGB oder mit dem Auftraggeber vereinbarten Preise und Konditionen wird der Auftraggeber in Textform informiert.
16.2 Der Auftraggeber kann einer solchen Änderung widersprechen. Hierzu hat er seinen Widerspruch in Textform und innerhalb von vier (4) Wochen ab Zugang der Mitteilung über die Änderung der sMAIL zu erklären.

17. Streitbeilegung

17.1 Die sMAIL ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

18. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Regelungslücken, anwendbares Recht, Teilnichtigkeit

18.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Reutlingen.
18.2 Regelungslücken sind auf der Grundlage des anwendbaren Rechtes durch Regelungen zu schließen, die dem Sinn und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit wie möglich entsprechen.
18.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen führt nicht zur Gesamtnichtigkeit. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die bei Bedarf unter üblicher Bekanntmachung geändert werden können.

Reutlingen, August 2022